Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma NC.R Ralf Richter erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote der Firma NC.R Ralf Richter sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2. Zeichnungen, Abbildungen, technische Beschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

§ 3 Preise

3.1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma NC.R Ralf Richter an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, netto ab Lager der Firma NC.R Ralf Richter einschließlich der handelsüblichen Verpackung. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 4 Lieferung und Lieferungszeit

4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma NC.R Ralf Richter die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma NC.R Ralf Richter eintreten -, hat die Firma NC.R Ralf Richter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma NC.R Ralf Richter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Firma NC.R Ralf Richter von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

4.4. Sofern die Firma NC.R Ralf Richter die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 5 % p. a. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Firma NC.R Ralf Richter.

4.5. Die Firma NC.R Ralf Richter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4.6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma NC.R Ralf Richter setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

4.7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Firma NC.R Ralf Richter berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 5 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma NC.R Ralf Richter verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Gewährleistung

6.1. Die Firma NC.R Ralf Richter gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.

6.2. Der Kunde muss die Firma NC.R Ralf Richter schriftlich oder fernschriftlich unverzüglich - innerhalb von 5 Werktagen - nach Eingang des Liefergegenstandes über den Mangel in Kenntnis setzen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung, innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma NC.R Ralf Richter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.3. Im Falle der Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die Firma NC.R Ralf Richter nach eigener Wahl, dass:

a) das schadhafte Gerät bzw. Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Firma NC.R Ralf Richter geschickt wird.

b) der Kunde das schadhafte Gerät bzw. Teil bereithält und ein Servicetechniker der Firma NC.R Ralf Richter die Möglichkeit erhält, die Reparatur  beim Kunden vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Firma NC.R Ralf Richter diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den aktuellen Standardsätzen der Firma NC.R Ralf Richter zu bezahlen sind.

6.4. Schlägt die Nachbesserung nach einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) verlangen.

6.5. Die vorstehende Aufzählung ist abschließend. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen bleibt die Ware Eigentum der Firma NC.R Ralf Richter.

7.2. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von der Firma NC.R Ralf Richter gelieferter und noch im Eigentum der  Firma NC.R Ralf Richter stehender Waren, gilt im Auftrag der Firma NC.R Ralf Richter erteilt, ohne dass der Firma NC.R Ralf Richter hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Kunden durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Firma NC.R Ralf Richter übergeht. Ware, an der die Firma NC.R Ralf Richter (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

7.3. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, sofern er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber vollumfänglich an die Firma NC.R Ralf Richter ab.

7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Firma NC.R Ralf Richter hinzuweisen und die Firma NC.R Ralf Richter unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Firma NC.R Ralf Richter ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte hierzu nicht in der Lage ist, der Firma NC.R Ralf Richter die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Firma NC.R Ralf Richter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunde gegen den Dritten zu verlangen.

§ 8 Zahlung

8.1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Firma NC.R Ralf Richter innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug sofort zahlbar. Die Firma NC.R Ralf Richter ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden anzurechnen. Die Firma NC.R Ralf Richter wird den Kunden über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma NC.R Ralf Richter berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.2. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Firma NC.R Ralf Richter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Zentralbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma NC.R Ralf Richter ist zulässig.

8.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Die Firma NC.R Ralf Richter haftet gegenüber dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften hervorgerufen worden sind und für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer ausdrücklichen Zusicherung der Firma NC.R Ralf Richter, die den Kunden gegen ein solches Risiko absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss absehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleibt hiervon unberührt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

10.1. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma NC.R Ralf Richter und dem Kunden gilt deutsches Recht.

10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Gera.

10.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.